In einem Pressegespräch am 15. November 2022 erläuterten die Versorgungsbetriebe Hoyerswerda (VBH), wie sich die Preise für Strom, Gas und Fernwärme ab dem 1. Januar 2023 entwickeln werden. Die Trink- und Abwasserpreise bleiben im kommenden Jahr unverändert.
„Aufgrund historisch hoher Beschaffungskosten am Energiemarkt müssen wir die Preise für Strom und Gas zum 1. Januar 2023 deutlich erhöhen“, erklärt VBH-Geschäftsführer Wolf-Thomas Hendrich. „Bisher profitierten unsere Kunden von unserer vorausschauenden Beschaffungsstrategie. Sie sorgte dafür, dass wir die Energiepreise im Jahr 2022 stabil halten konnten und lediglich nicht beeinflussbare staatliche Umlagen, Abgaben und Steuern weitergeben mussten“, sagt der Geschäftsführer weiter.
Die Energiebeschaffung für das Jahr 2023 wurde im August dieses Jahres abgeschlossen. „Neben historisch hohen Einkaufspreisen stiegen außerdem die Netznutzungsentgelte, staatliche Umlagen, Abgaben und Steuern sowie die Vertriebskosten für die Umsetzung der staatlichen Vorgaben und Entlastungspakete“, so Wolf-Thomas Hendrich. Deshalb seien deutliche Preisanpassungen zum 1. Januar 2023 unausweichlich.
Die guten Nachrichten: Die Fernwärmekunden müssen mit einer vergleichsweise moderaten Preisanpassung von unter 10 Prozent aufgrund der erhobenen CO2-Umlage rechnen. Die Trink- und Abwasserpreise bleiben auch 2023 stabil.
Kostenbeispiele für Haushalte bei Strom und Gas in der Grundversorgung
Mit zwei Zahlenbeispielen wurde die aktuelle Entwicklung am angespannten Energiemarkt verdeutlicht: So stiegen die Beschaffungskosten für Strom von 2022 zu 2023 um fast 190 Prozent und bei Gas um bisher nie dagewesene 380 Prozent. „Bei diesen Kostensteigerungen mussten auch wir als Fachleute kräftig schlucken“, verdeutlicht der VBH-Geschäftsführer die historische Preisentwicklung
Bei der Stromversorgung erhöht sich der Arbeitspreis um 22,63 Cent pro Kilowattstunde brutto auf 49,58 Cent. Der Grundpreis bleibt gleich. Für einen Drei-Personen-Haushalt im Grundversorgungstarif mit einem Verbrauch von 2.500 Kilowattstunden steigen damit die Kosten für Strom um rund 47 Euro auf 112 Euro pro Monat.
In der Gasversorgung steigt der Arbeitspreis um 10,80 Cent pro Kilowattstunde brutto auf 19,01 Cent. Auch hier bleibt der Grundpreis unverändert. Für Heizgaskunden mit einem Verbrauch von 18.000 Kilowattstunden pro Jahr erhöhen sich die Kosten im Grundversorgungstarif um rund 162 Euro pro Monat.
Fernwärme mit moderaten Steigerungen
Bei der Fernwärme steigen die Kosten im Vergleich zu den anderen Energiepreisen moderat. Die Preisanpassungen werden aufgrund der Teuerungsrate und dem steigenden Emissionsberechtigungspreis notwendig. Derzeit geht VBH von einem leichten Anstieg des Emissionsberechtigungspreises aus. Finale Preise können erst zu Beginn des neuen Jahres benannt werden. Zu einer Kostenentlastung führt die Mehrwertsteuerabsenkung im Bereich Fernwärme von einst 19 auf nunmehr sieben Prozent.
Stabile Preise bei Trink- und Abwasser
Keine Veränderungen und damit gute Nachrichten für das nächste Jahr kommen aus dem Bereich Trink- und Abwasser. Hier wird es 2023 keine Preisanpassungen geben, da die Entgeltkalkulation bis 31. Dezember 2023 gültig ist. Danach ist ab 2024 mit veränderten Preisen zu rechnen, da im nächsten Jahr eine Neukalkulation geplant ist.
Staatliche Entlastungen werden an Kunden weitergegeben
„Die von der Bundesregierung verabschiedeten staatlichen Unterstützungspakte werden von der VBH an die Kunden vollständig weitergegeben. Keinem Kunden geht Geld verloren. Über die Umsetzung werden wir gesondert über die Presse und unsere Homepage informieren“ so der VBH-Geschäftsführer.
Kundeninformation und -service
Um ihre Kunden vor hohen Nachzahlungen zu schützen, wird die VBH auf Grundlage der neuen Preise und des individuellen Jahresverbrauchs die monatlichen Abschlagsbeträge ab Januar 2023 anpassen. Diese sind erstmalig am 10. Februar 2023 fällig. Hierfür erhalten die Kunden ein separates Schreiben mit der Höhe des neuen Abschlages. Bei VBH-Kunden, die im Zeitraum Januar bis März 2023 ihre turnusmäßige Jahresabrechnung erhalten, wird der Abschlag automatisch angepasst. Abschlagsänderungen können von den Kunden auch jederzeit selbst im Online-Kundenportal der VBH unter https://www.vbh-hoy.de vorgenommen werden.
Kunden, deren Jahresrechnung nicht dem Kalenderjahr entspricht, müssen nicht zwingend ihren Zählerstand zum Jahresende mitteilen. Sie können jedoch den am 31. Dezember 2022 abgelesenen Zählerstand bis zum 6. Januar 2023 melden, bevorzugt online unter https://www.privatkundenportal.net/hoyerswerda/zaehlerstandserfassung oder per E-Mail unter Angabe der Verbrauchsstellennummer, Zählernummer und Ablesedatum an energiewelt@vbh-hoy.de. Die Kundenberater der VBH stehen im Servicecenter Energiewelt am Lausitzer Platz 4 in Hoyerswerda, zu erweiterten Öffnungszeiten, persönlich für Fragen, bspw. zu Abschlagsanpassungen oder Energiespartipps, zur Verfügung oder sind unter der kostenfreien Servicenummer 08000/ 469 666 erreichbar. Ergänzend dazu sind auf der VBH-Webseite unter www.vbh-hoy.de umfangreiche Informationen sowie Energiespartipps zu finden. Zusätzlich bietet die VBH Beratungs- und Bauleistungen für die Installation von Eigenerzeugungsanlagen. Letzteres ist insbesondere für Eigenheimbesitzer interessant, um sich zunehmend unabhängig vom Energiemarkt und den damit einhergehenden Preisentwicklungen zu versorgen.
Pressekontakt:
Wolf-Thomas Hendrich
Geschäftsführer
Telefon: 03571 / 469 101
E-Mail: sekretariat.gf@vbh-hoy.de